Erklärung zur Barrierefreiheit

Angaben gemäß § 5 TMG:
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Regionalen Energiemanager*innen Brandenburgs sind bemüht, ihre Website http://www.energiemanagement-brandenburg.de/ im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der Webauftritt unter www.energiemanagement-brandenburg.de ist mit der BbgBITV aktuell nur teilweise vereinbar.

2. Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Die Internetseite www.energiemanagement-brandenburg.de wird zukünftig neugestaltet und überarbeitet. Für die neugestaltete Website wird eine Barrierefreiheit angestrebt, die mit den o.g. Vorgaben vereinbar ist.

U.a. sind folgende Barrieren aktuell auf www.energiemanagement-brandenburg.de vorhanden:

1. Die Dokumente liegen in keiner barrierefreien Fassung vor.  

2. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22.09.2020 selbst erstellt.

3. Feedback zur Barrierefreiheit
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen oder zu konkreten Inhalten mitteilen:

Jens Lemme 
Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim
Am Markt 1
16225 Eberswalde
03334 / 21 41 18 6 
energiekonzept@uckermark-barnim.de 

Kim Poprawa 
Regionale Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel
Fehrbelliner Straße 31
16816 Neuruppin
03391 / 45 49 18 
kim.poprawa@prignitz-oberhavel.de

Philipp Zenz
Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree
Berliner Straße 30
15848 Beeskow
03366 / 42 23 1  
rek@rpg-oderland-spree.de

Toni Loitsch
Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald
Gulbener Straße 24
03046 Cottbus
0355 / 49 49 77 17  
energiemanager@region-lausitz-spreewald.de

Jörn Braemer
Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming
Oderstraße 65
14513 Teltow
03328 / 33 54 19  
joern.braemer@havelland-flaeming.de

5. Durchsetzungsverfahren 
Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens eine nicht zufriedenstellende oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg - Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft aus inhaltlicher Sicht, die Rechtskraft des Antrags und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Website an.
Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Kontakt:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S 
14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de
 
tzt.

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